Bald doch Barzahlung der GEZ-Zwangsgebühren möglich?
**Barzahlung hat wahrscheinlich Erfolg vor dem EuGH**
Von Niki Vogt, veröffentl. am 1. Okt. 2020 von Die Unbestechlichen:
Ich sag‘s immer wieder: Je mehr ungerechten Druck die Mächtigen aufbauen, umso mehr Mutige stehen auf in den Völkern. Und wenn es um Kleinigkeiten geht, wie der Verweigerung der Barzahlung der GEZ-Zwangsgebühren durch den sogenannten „Beitragsservice“. Zwei Hessen, einer davon Norbert Häring, haben eine Schlappe nach der anderen vor deutschen Gerichten einstecken müssen. Aber sie blieben zäh dran. Und nun geht es vor den Europäischen Gerichtshof. …
Schon im Vorfeld des Prozesses hat bereits ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes auf die Seite der Rebellen gestellt und Stellung bezogen: In der Regel besteht eine Pflicht zur Annahme von Bargeld, also Scheinen und Münzen.
Die Satzung des Hessischen Rundfunks, gegen den Norbert Häring und ein Wohnungsinhaber aus Hessen klagen, schließt Bargeldzahlungen aber aus – wie sich möglicherweise zeigen wird, unberechtigt. Denn der Gutachter des EUGH sieht nur in Ausnahmefällen des öffentlichen Interesses eine Möglichkeit Bargeldzahlungen abzulehnen.
Da könnte auf die zwangsfinanzierten Sendeanstalten doch ein Problem zukommen. Neben dem höheren Aufwand und der Blamage, die mit einem Sieg der GEZ-Rebellen verbunden wäre, sollte den Gerichten, der Regierung und der GEZ auch noch eine Anmerkung des Generalanwaltes Pitruzzella in den Ohren klingeln: Er betonte, dass dem Bargeld auch ein soziales Element innewohne. Für schutzbedürftige Menschen sei es oft die „einzige zugängliche Form von Währung“. Wenn die Barzahlung eingeschränkt wäre, müsse eine andere Möglichkeit für diese Gruppe geschaffen werden. …
Lesen Sie hier bitte den vollständigen Beitrag:
https://dieunbestechlichen.com/2020/10/widerstand-wirkt-barzahlung-der-gez-zwangsgebuehren-hat-wahrscheinlich-erfolg-vor-dem-eugh/
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