Fake-News von Faktencheckern
**Sieben Ohrfeigen für Correctiv**
Von Roland Tichy, veröffentl. am 5. Juni 2020 von Tichys Einblick:
Wer hat das Recht zu urteilen in derart wichtigen Fragen? In Deutschland betreiben unter anderem dpa und Correctiv dieses Geschäft. Ganz neu ist die Faktencheckerei nicht – auch TE führt sie durch. In der Serie „Fake-Nuss“ nimmt sich beispielsweise Alexander Wendt immer wieder publizistische Fehlleistungen vor, etwa wenn er sich mit der irreführenden Statistik befaßt, mit der die ARD die Politik der Corona-Bekämpfung der Bundesregierung rechtfertigt. (Weitere hübsche Beispiele finden Sie, wenn Sie Alexander Wendt in das Suchfeld bei TE eingeben). Auch die jüngste Fehlleistung des ZDF spießt beispielsweise auf TE Matthias Nikolaidis auf, das Donald Trump für den Tod eines Verhafteten und nachfolgende blutige Auseinandersetzungen in den USA sehr einseitig verantwortlich zu machen versucht.
Das ist journalistischer Alltag: Politiker und Medien zu hinterfragen und zu korrigieren. Die ARD wiederum reagiert mit einem eigenen Faktenchecking. Um es kurz zu machen: Dagegen ist nichts einzuwenden. Bekanntlich steigert Kritik das Denkvermögen, und dient im besten Fall der Wahrheitsfindung.
Gefährlich allerdings wird es, wenn es einseitig, mit dem Anspruch der unbedingten Wahrheit, wenn es unlauter und bewusst zerstörerisch eingesetzt wird. Wo die Grenzen liegen verdeutlicht ein Urteil, das TE vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gegen die Faktenchecker von Correctiv erwirken konnte. (Den schon mehrfach aufgeführten Vorgang und weitere Quellen finden Sie hier.)
Die Urteilsbegründung liegt nun vor – und verpasst Correctiv sieben ordentliche Ohrfeigen.
Lesen Sie hier bitte weiter und erfahren Sie mehr über die „Ohrfeigen“:
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/sieben-ohrfeigen-fuer-correctiv/
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