Künstle’s Sicht: Corona-Pandemie und kein Ende?
– Nur noch 0,009 Prozent der Bevölkerung sind Corona-„Patienten“
– Welche Partei beantragt im Bundestag, den Ausschalter zu betätigen?
von Albrecht Künstle *)
Man lernt nie aus. Auf der Suche nach dem Datum, an dem die deutsche Regierung den Pandemiefall beschloss, stellte ich fest, anfangs musste die Merkel-Regierung zur Jagd auf das Corona-Virus getragen werden. Erst sechs Wochen nach dem ersten „Antrag zur Bekämpfung der Seuchenausbreitung in Deutschland“ von einer Oppositionspartei stellte der Bundestag am 25.03.2020 einen Notfall im Sinne von Artikel 115 Abs.2 Satz 6 (Zusatzverschuldung) des Grundgesetzes und der lex specialis, das Infektionsschutzgesetzes (IfSG), fest:
Hier die Grundlage, auf welcher die ganzen Maßnahmen bis hin zu den bekannten Schikanen auch der Länder (§§28-30) getroffen wurden. Auszug aus dem „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)“.
- 5 IfSG: Epidemische Lage von nationaler Tragweite
(1) Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest…
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html#BJNR104510000BJNE002203116
Hier die entsprechenden Drucksachen …
- Feb. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/171/1917128.pdf (AfD)
- März https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/176/1917681.pdf (FDP)
- März https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/177/1917747.pdf (FDP)
- März https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918106.pdf (AfD)
- März https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918108.pdf (Regierungsantrag)
- März https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918111.pdf (Beschluss des BT)
Dem folgten zig Sondergesetze zur Finanzierung der Auswirkung der verordneten Pandemie-Maßnahmen. Darunter alleine am 27. Mai fast zwanzig Anträge, Beschlussempfehlungen und ein Gesetzentwurf.
Aber keiner dieser fast inflationären Corona-Papiere hat die Beendigung der Corona-Einschränkungen zum Ziel. Haben die Herrschaften in Berlin mit ihren 700 Abgeordneten und die 16 Landesfürsten mit ihren unzähligen weiteren Abgeordneten übersehen, dass § 5 IfSG auch einen Ausschalter beinhaltet:
- Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen.
Sind diese Voraussetzungen für die Aufhebung der epidemischen Notlage gegeben?
In meinem heimatlichen Landkreis Emmendingen haben wir dato noch 2 (zwei) Corona-Infizierte, im Ortenaukreis nebenan keinen mehr. Zur Ermittlung dieser Zahlen legt man die Corona-Angaben des halbstaatlichen RKI zugrunde und zieht von den registrierten Fällen die Verstorbenen und Genesenen ab. In den täglich veröffentlichten Statistiken des RKI werden aber für Landkreise die wieder Gesundeten leider nicht ausgewiesen – wohl um die Suppe am Dampfen zu halten? Deshalb muss man – wissenschaftlich nachvollziehbar – die Genesungsrate des jeweiligen Landes auf die jeweiligen Kreise übertragen, wie der Verfasser es mit seinem Excel-Modul tat. Für Baden-Württemberg beträgt die Genesungsquote 92 Prozent der einmal Angesteckten, bundesweit 91 Prozent.
Bundesweit gibt es noch 4,1 Prozent Rest-Corona-Fälle der ursprünglich 181.815 Infizierten, die einmal rund 0,22 Prozent der Bevölkerung ausmachten. Jetzt sind nur noch 7.400 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert, das sind noch 0,009 der Bevölkerung. Dem halten die Bedenkenträger im RKI und der Politik entgegen, dass die Dunkelziffer zehnmal so hoch sei. Das ist näher besehen eine gute Nachricht, denn hätten diese potenziellen Corona-Träger irgendwelche Symptome, würden sie getestet und wären registriert. Mit anderen Worten, das Corona-Virus ist zehnfach weniger gefährlich als es dargestellt wird.
Die Voraussetzungen für die Beendigung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite sind zweifelsfrei gegeben. Welche Partei wird den Antrag stellen? Es wäre ein Armutszeugnis für unser Land, wenn das wieder alleine der AfD überlassen würde, die als erste das Corona-Problem in den Bundestag einbrachte. Sollte keine Partei tätig werden, könnte vielleicht das Bundesverfassungsgericht bemüht werden. Intention des Klagewegs könnte sein, dass eine angebliche Pandemie missbraucht wird, um die selbst verschuldete Höchstverschuldungsgrenze wieder zu überschreiten.
Findet sich dafür ein Anwalt, der nicht nur eine/n Mandanten/in, sondern ein ganzes Volk vertritt? Insbesondere das kommende Volk, das ansonsten die immer größer werdende Zeche zahlen muss. Jeder Monat Corona-Lähmung beeinträchtigt nicht nur unsere Lebensqualität, sondern kostet uns etwa ein Jahr, um den Schaden für die Wirtschaft und damit unseres Lebens wettzumachen.
*) Informationen zum Autor siehe „Künstles Sicht„
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