Die andere Sicht

Künstle’s Sicht: Mörder einer 17-jährigen bleibt auf freiem Fuß

 

– Gesetzgeber wollte das mit einer Gesetzänderung vermeiden 
– Oberste Richter verwerfen dies – weil sie nicht lesen können? 
– Ergebnis: Ein freier Gefängnisplatz und eine Fachkraft mehr


von Albrecht Künstle *)


Können nun sogar Bundesverfassungsrichter nicht mehr lesen?
Diese Frage stellt sich nach der Entscheidung 2 BvR 900/22, die in einer Pressemitteilung den staunenden Lesern präsentiert wird. Es ging um den Freispruch des damals jungen Ismet H., der von Vergewaltigung und Mord im Jahr 1981 an einer 17-jährigen Schülerin 1982 vom Bundesgerichtshof freigesprochen wurde. Die Übereinstimmung der vielen Faserspuren an der Kleidung der Toten mit Gewebeproben aus dem Fahrzeug des Angeklagten hätten nur einen „äußerst geringen Beweiswert“, so die Richter. Näheres siehe Berliner Zeitung. Einer von vielen Fällen, in denen Täter mangels Beweise freigesprochen werden.

Doch 2021 bewies eine DNA-Analyse die Täterschaft von Ismet H. als Täter. Was den Gesetzgeber veranlasste, die Strafprozessordnung mit § 362 StPO mit dem Absatz 5 nachzubessern, um wenigstens bei Mord, der nicht verjährt, einen Täter nachträglich rechtskräftig verurteilen zu dürfen. Weil Anwälte nie „verlieren“ können, weil ihnen das Honorar sicher ist, rief der Rechtsverdreher von Ismet H. das Bundesverfassungsgericht an, um die Gesetzesänderung anzufechten, denn das Strafverfahren wurde 2022 wieder aufgenommen. So wie ein Kläger immer einen Richter findet, wurde die Anfechtung der Gesetzesänderung vom obersten Gericht angenommen und nun beschieden.

Richter aller Sachgebiete und Instanzen neigen zwar dazu, ihre Entscheidungen immer fallbezogen und nicht allgemein zu formulieren – damit ihnen die Arbeit nicht ausgeht? Noch wichtiger: Verfassungsrichter wollen gerne der bessere Gesetzgeber sein. Nicht nur in Israel, wo sich die gewählte Knesset das nicht weiter gefallen lassen wollte. Auch bei uns spielen die obersten Richter gerne den Oberlehrer über den gewählten Gesetzgeber. Der Vorteil des Jobs ist, er ist nicht unpolitisch, denn sie werden von den Parteien benannt. Aber sie sind selbstherrlicher, während die sie benennen Politiker vom Wähler abberufen werden können. Mit dieser Macht ausgestattet erklärten sie vorliegend die Gesetzesänderung für unwirksam. Allerdings wundert man sich als des Lesens Kundiger über diese Entscheidung. Denn sie legt das Grundgesetz nicht aus, sondern ändert es – eine bedenkliche Rechtsfortbildung. „Es handelt sich dabei um ein Instrument der Rechtsprechung, das über die bloße Gesetzesauslegung hinausgeht und neues Recht schafft.“

Artikel 103 Grundgesetz besagt nämlich im Absatz 3 „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“ Doch sechs von acht Richtern haben übersehen, dass der Täter gar nicht mehrmals bestraft wurde, sondern überhaupt noch nicht. Gehört die Fähigkeit zu lesen nicht zur Voraussetzung für eine Richterberufung? Die erste Auslegungsregel für angehende Juristen ist, zuerst einmal gilt der Wortlaut einer Rechtsgrundlage. Erst wenn dieser nicht eindeutig oder ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, oder im Widerspruch zu anderen Bestimmungen des gleichen Regelwerks steht, oder nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist, steht die Rechtsbestimmung einer Auslegung offen.

Wäre der Täter damals wegen Totschlags verurteilt und inhaftiert worden, und nachträglich hätte sich herausgestellt, dass die Tötung als Mord zu werten gewesen wäre, greift meines Erachtens Artikel 103 Abs.3 des Grundgesetzes. Das Strafmaß könnte dann nicht nachträglich erhöht werden. Aber der Sachverhalt war ein anderer. Entschieden die obersten Richter statt nach dem Wortlaut des Grundgesetzes über eine Verfassung, die es noch nicht gibt? „Der Rechtsfrieden hat Vorrang“ meinte das Gericht – ein anderer Ausdruck von Täterschutz? Oder Friede den Gräbern?

Der rechtspolitische Sprecher der SPD Johannes Fechner sieht in dieser Entscheidung aber keinen Anlass, das Grundgesetz aus aktuellem Grund zu konkretisieren. Obwohl er die Änderung der Strafprozessordnung zum 21.12.2021 zusammen mit der CDU/CSU durchgesetzt hatte, die jetzt verworfen wurde. Die FDP und Grünen unterstützen die Verfassungsklage, obwohl sie bei der Rechtsänderung schon in der Regierung waren. Sie freuen sich nun doppelt über das Ergebnis. Was übers Parlament nicht geht, geht über wohlgesonnene Richter?

Vielleicht wäre diese Entscheidung des Verfassungsgerichts Anlass, dieses Gremium wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (nicht vorhandene Verfassung) aufzulösen und stattdessen ein neues Grundgesetzgericht einzusetzen.

Ismet H., der die Tat nicht einmal bestritt, sondern geschwiegen hat, freut sich nun über die Haftentschädigung. Einzig positiv ist, dass Ismet H. angesichts des Arbeitskräftemangels als wichtige Fachkraft auf freiem Fuß bleibt. Er scheint auf seinem Gebiet jedenfalls eine Fachkraft zu sein. Leider bleibt nicht einmal die verfügbare Fachkraft als Positivum, denn er ist jetzt 64 Jahre alt und sieht seiner deutschen Rente entgegen. Diese wird er vermutlich in der Türkei genießen. Seine Herkunft wird verschwiegen, nur über diese WeLT-Reportage machte ich sie ausfindig.

*Der Autor war zuletzt als Rechtssekretär tätig und ehrenamtlicher Landesarbeitsrichter.


Dieser Artikel ist ohne „KI“
ausschließlich mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt


*) Informationen zum Autor siehe
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