Künstle’s Sicht: Warum wollen 300.000 Ausreisepflichtige nicht zurück?
– Tübinger Landrat machte eine Rechnung auf, warum das so ist
– Merz kratzte mit dem Warten auf Ärzte nur an der Oberfläche
– Berlin will im Winter erneut keine Rückführungen nach Afrika
von Albrecht Künstle *)
Friedrich Merz kratzte mit seiner Kritik an den Wartezeiten auf Arzttermine nur an der Oberfläche des Desasters im Gesundheitsbereich. Aber es ist ihm zugute zu halten, dass er wenigstens ein Fass aufmachte. Die üblich verdächtigen Faktenchecker stürzten sich auf ihn, als ob es nicht stimmen würde, was er da sagte. Die wirklichen Durchblicker aus der Praxis unseres ausgeuferten Sozialstaates legten aber nach. Darunter der Tübinger Landrat Joachim Walter: Die Hälfte einer z.B. vierköpfigen Familien verdient im Monat max. 3.300 Euro netto. Laut der OECD liegt die Abgabenquote in Deutschland mit 48 Prozent hinter Belgien an der Spitze. Das ist doppelt so viel wie in der Schweiz. Das BMF rechnet die Abgaben zwar auf 43 Prozent herunter, gibt aber zu, dass die Steuerquote steigt. Die hohen Steuern kommen nicht von ungefähr, denn der Sozialstaat für Alle muss schließlich finanziert werden:
Ab 2024 ist einer vierköpfigen anerkannten Flüchtlingsfamilie zu zahlen (Euro), rechnet der Landrat vor: Haushaltsvorstand: 563, Ehegatte (Regelsatz): 506, Kind (14 Jahre) 471, Kind (12 Jahre) 390. Das macht fürs Erste 1.930 Euro. Dazu kommen diverse Nebenleistungen: Miete (90 m², kalt) 959, Heizkosten 129,60 und Betriebskosten 195,30. Das macht 1.283,90 Euro, insgesamt also 3214 Euro. Dazu kommen individuell weitere Leistungen, zum Beispiel aus dem sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ – und die Gesundheitsversorgung, von der Merz sprach.
„Eine vergleichbare Familie müsste 3.200 bis 3.500 Euro netto nach Hause bringen“, sagt Landrat Walter. Er meint mit Arbeit. Aufs Jahr gerechnet muss die arbeitende Familie ungefähr 62.500.- Euro brutto erwirtschaften für das, was die gleich große Flüchtlingsfamilie bei uns vom Staat bekommt. Lassen wir die Eingeborenenfamilie 500 Euro mehr verdienen und teilt man diese durch 167 Stunden Arbeitszeit im Monat, „lohnt“ sich diese Arbeit mit ganzen drei Euro pro Stunde.
„Da ist natürlich kein Anreiz da, in Arbeit zu gehen“, sagt Walter. „Wir führen die Menschen in eine falsche Richtung.“ Auch der Bürgermeister von Schwäbisch-Gmünd, Richard Arnold (CDU), sagt: „Sie bekommen ja so oder so Geld. Es ist sehr attraktiv geworden.“ Als Polen seine Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge zurückgefahren hat, sind viele nach Schwäbisch-Gmünd weitergezogen, erzählt er. Von den 1.289 ukrainischen Flüchtlingen in seiner Stadt sind 740 im arbeitsfähigen Alter, von denen aber weniger als 100 arbeiten.
Die hohen Unterstützungsleistungen für anerkannte Flüchtlinge hatte die Ampel maßgeblich auf Betreiben von Kanzler Scholz, Innenministerin Faeser und natürlich den Grünen durchgepeitscht, ohne die Kommunen anzuhören. Die laufen nun schon seit Januar Sturm gegen den Murks aus Berlin, den sie vor Ort ausbaden müssen – natürlich vergeblich, wie bei Tichys Einblick zu lesen ist.
Ukrainer bekommen das alles sofort und ohne Prüfung. Sie müssen keinen Asylantrag stellen, sondern gelten automatisch als anerkannte Flüchtlinge. Asylbewerber durchlaufen das normale Verfahren. Schon während der Prüfung ihres Antrags bekommen sie Leistungen unseres Sozialstaats. Ein alleinstehender Asylbewerber bei uns, der in einem Flüchtlingsheim untergebracht ist (also keine Ausgaben für Kost und Logis hat) bekommt 182 Taschengeld.
Zum Vergleich (gerundet, in Euro): Spanien und Dänemark: 220, Frankreich 204, Österreich 40. Italien zahlt Asylbewerbern, die in Heimen wohnen und verpflegt werden, überhaupt nichts zusätzlich. Schweden zahlt einem Asylbewerber 185 Euro, aber mit einem gewaltigen Unterschied zu Deutschland: In Skandinavien beteiligt sich der Staat an den Wohnkosten nur dann, wenn der Asylbewerber arbeitet. Griechenland zahlt ohnehin nur 150 Euro und keinerlei Wohnkostenzuschuss. Polen und Ungarn zahlen Flüchtlingen (egal, wo die wohnen) während der Prüfung ihrer Asylanträge nichts.
Was in Deutschland Flüchtlinge bekommen, deren Asylantrag anerkannt wurde, haben die Beispiele oben gezeigt. Im europäischen Vergleich liegen wir dabei klar an der Spitze. Auch hier der Vergleich (in Euro): Dänemark 800 (inklusive Wohngeld), Spanien 726 (inklusive Wohngeld), Frankreich 570 (Wohngeld wird angerechnet), Österreich 425 (inklusive Wohngeld), Schweden 300 (plus individuelles Wohngeld), Griechenland 200 (plus 70 Wohngeld), Polen 160 (nur wenn der Flüchtling nicht im Heim lebt). In Ungarn bekommen anerkannte Asylbewerber unterschiedlich hohe Sozialleistungen von der jeweiligen Kommune, in der sie wohnen. Italien zahlt grundsätzlich nur die Unterbringung in Asylbewerberheimen.
In Deutschland werden Asylanträge auch viel leichter anerkannt als anderswo. Vor allem in Osteuropa ist die Ablehnungsquote sehr hoch. Selbst das liberale Dänemark lehnt anteilig viel mehr Asylanträge ab als wir. Mittlerweile schickt Kopenhagen auch wieder Asylbewerber aus Syrien zurück nach Hause. So ist es bei denen, deren Asylantrag abgelehnt wurde:
Wir haben eine geradezu exzessive Praxis der sogenannten Duldung: Deutschland erlaubt einer unwirklich großen Zahl von abgelehnten Asylbewerbern, die qua Gesetz das Land unverzüglich verlassen müssten, dass sie trotzdem hierbleiben können. Mindestens 300.000 Menschen müssten derzeit ausreisen, sind aber weiter im Land. Und sie werden nach anderthalb Jahren auf Sozialhilfeniveau versorgt: mittels der sogenannten „Analogleistungen“ – und zwar auch dann, wenn ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde. Das ist einzigartig in Europa.
Das zahlen die anderen Länder an abgelehnte Asylbewerber (in Euro): Österreich 425 (in Härtefällen), Schweden 300 (nur in wenigen Härtefällen, nur für kurze Zeit), Spanien 220 (nur in wenigen Härtefällen, nur für kurze Zeit), Dänemark Kost und Logis im Heim (nur bis zur Ausreise) keine Geldleistungen, Frankreich keine Leistungen mehr (Duldung ist unbekannt), Polen keine Leistungen mehr, Ungarn keine Leistungen mehr, Griechenland keine Leistungen mehr,“ berichtet der Landrat.
Wen wundert es da noch, dass sich die Weltenbummler besonders in Deutschland so wohl fühlen, dass sie kaum in ein anderes Land oder zurückwollen. In Berlin werden allerlei Gründe gegen die Rückführung von Ausreisepflichtigen ersonnen, z.B. ein Winterabschiebestopp (!), der diesen Winter sogar auf sechs Monate ausgedehnt werden und auch für das warme Afrika gelten soll. Wobei „Abschiebung“ unzutreffend ist, denn sie werden komfortabler zurückgeführt als sie angereist sind. Und Hitzekatastrophe war gestern, jetzt ist es sogar im Süden zu kalt für die Rückführung? Dabei brauchen Rückflüge im Sommer mehr Kerosin als im Winter – was Grünen und Co. entweder nicht bekannt oder egal ist. So fühlen sich die Illegalen selbst in unserem winterlichen, aber wohltemperierten Irrenhaus wohler als in der wärmeren Heimat.
Dieser Artikel wurde ohne „KI“ nur mit Künstle-Intelligenz erstellt.
*) Informationen zum Autor siehe HIER
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