– Migranten sind nur noch an den Außengrenzen abzuweisen
– Testet der EuGH eine Parallele zur Justiz in Israel aus?
– Stapellauf einer neuen „Verschwörungstheorie“
von Albrecht Künstle *)
Nehmen wir an, es wäre ein Tag wie jeder andere. Einer der vielen Weltenbummler kommt über eine fast immer offene deutsche Grenze und grüßt die zählenden Beamten mit „I love Germany“. Diese grüßen zurück mit den Worten „Welcome, aber unser Kanzler heißt nicht mehr Merkel“. Worauf der Neue (übersetzt) meint „Euer Kanzler ist mir egal, ich bin in Europa“. „Soso, aber Sie wollen doch Asyl“, mutmaßen die Beamten. „Irren ist deutsch, ich will kein Asyl, sondern einfach nur hier sein, denn in Deutschland ist gut sein“, erklärt er den Beamten – die nicht widersprechen, weil es so ist, zumindest für Migranten. Und diese sind besser informiert als viele unserer Mitbürger. „Nun bin ich halt mal da“ hat er von Merkel gelernt. „Schaut also zu, wie ihr damit klarkommt“. Und jetzt kommts: Dieser Weltenbummler darf tatsächlich nicht an der Grenze aufgehalten werden. Künftig auch andere nicht mehr.
Was soll diese „Räuberpistole“, wird wohl jeder denken? Schon wieder eine neue „Verschwörungstheorie“? Was sollen dann Grenzkontrollen überhaupt, die jetzt von allen gefordert werden? Das ist doch wieder eine dieser absurden „rechten“ Verschwörungsmythen! Leider nein.
Der EuGH entschied am 21. September in seiner unendlichen Weisheit (?), dass die innereuropäischen Grenzen faktisch für Ausländer aus Drittstaaten kein Hindernis mehr sind. Das hohe Gericht entmachtete die Ordnungskräfte an den Grenzen, sie können eigentlich heimgehen. Denn zum Zählen der Einwanderer kann man welche von ihnen selbst beauftragen – sofern sie mit so hohen Zahlen überhaupt vertraut sind. Und wer klagte vor Gericht: Advokaten von Schlepperorganisationen, französische „Rechtsanwälte für die Verteidigung der Rechte von Ausländern“. Also nicht Europäer werden „verteidigt“ sondern Ausländer, obwohl diese gar nicht angegriffen werden.
Dieses Urteil C-143/22 ist an Rätseln und Selbstherrlichkeit kaum zu überbieten. Unternehmen Sie nicht den Versuch, die ausgedruckt sieben engzeiligen Seiten zu lesen oder gar zu verstehen. Auch ich vermag es nicht, der sich ein halbes Berufsleben als Gewerkschaftler, Rechtssekretär und Landesarbeitsrichter auch mit Urteilen des EuGH beschäftigte. Es reicht herauszulesen, dass es um einen Fall aus Frankreich geht, vermutlich an der spanischen Grenze, der aber für alle innereuropäischen Schengen-Grenzen gilt. Der eigentliche Leitsatz, der eher ein Leidsatz ist, findet sich erst am Ende des Urteils. Er wird in der Pressemitteilung des EuGH so komprimiert:
„Die Rückführungsrichtlinie findet nämlich grundsätzlich Anwendung, sobald sich ein Drittstaatsangehöriger im Anschluss an seine illegale Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats in diesem befindet, ohne die Voraussetzungen für die Einreise oder den dortigen Aufenthalt zu erfüllen, und damit dort illegal aufhältig ist. Dies gilt auch dann, wenn, wie es vorliegend der Fall ist, der Betroffene an einer Grenzübergangsstelle aufgegriffen wurde, die sich im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats befindet. Die Einreise einer Person in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats kann nämlich bereits vor dem Überschreiten einer Grenzübergangsstelle erfolgen.“ Hä, alles klar? Um es noch einmal zu wiederholen:
„Die Einreise einer Person in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats kann nämlich bereits vor dem Überschreiten einer Grenzübergangsstelle erfolgen.“ Mit anderen Worten: Die Einreise ist juristisch so zu betrachten, dass sie physisch bereits vor dem illegalen Grenzübertritt bzw. der Grenzverletzung erfolgt ist. Die Rechtsfolge ist, dass der Grenzschutz keiner mehr ist, weil er auch illegale Migranten nicht zurückschicken darf. Die Behörden können die Eindringlinge später allenfalls bitten, innerhalb einer angemessenen Frist wieder auszureisen.
Dieses Urteil wurde zwar von einigen Medien erwähnt, aber nicht hinterfragt oder kommentiert. Wohl weil es schwer verständlich ist, und wovon schon verstehen diese überhaupt etwas? Zugegeben, wie soll man jemandem erklären, dass jemand schon da ist, auch wenn er noch nicht da ist? Auch die Fabel vom Hasen und dem Igel versagt für diese Posse. Wer lieber hört als liest, kann sich hier anhören, wie sich der Youtuber Alexander Raue darüber auslässt – er bekommt fast einen Herzkasper.
Wohl kaum noch Zurückweisungen bei Binnengrenzkontrollen möglich, ist das Fazit der Juristen der Gewerkschaft der Polizei GdP im DGB. In dieser Verlautbarung vom 22.09.2023 wird der neue Sachverhalt der Ohnmacht der nationalen Exekutive gegenüber der Allmacht der EU-Judikative mit verständlichen Worten beschrieben. Dieses Urteil ist auch der Grund weshalb man diese Woche in den Nachrichten vernahm, dass die Polizei Grenzkontrollen für sinnlos hält. Eine rechtlich haltbare Verhinderung von Massenmigration könne nur noch an den Außengrenzen der EU erfolgen. Bei der Politik ist die Tragweite des neuen Urteils noch gar nicht angekommen.
Auch stellt sich die Grundsatzfrage: Haben unsere (?) Politiker die Mitgliedstaaten mit den EU-Bestimmungen bewusst entmachtet? Und haben sie bewusst so viele unbestimmte Rechtsbegriffe in die vielen Regelwerke eingefügt? Denn nur diese dürfen Gerichte auslegen, selbst gegen die eigentliche Intention des Gesetzgebers. Gerichte dürfen nicht selbst Recht schaffen – allenfalls das „geltende Recht“ durch (Un-)Rechtsprechung fortentwickeln. Jedenfalls hat sich der EuGH als politische Kraft über die nationalen Interessen erhoben. Oder haben zumindest unsere derzeitige Regierung zusammen mit der Vorgänger-Kanzlerin Merkel gar kein Interesse an einer Zuzugsbeschränkung?
Nicht zuletzt jetzt zeigt sich eine Parallele zu Israel. In Deutschland und anderswo werden die Richter von den politischen Parteien bestimmt und sind meist der verlängerte Arm der Politik. Nur selten pfeifen die höchsten Gerichte den Gesetzgeber zurück, wenn er zu selbstherrlich Gesetze strickt. In Israel dagegen sind die Richter dermaßen freischwebend, dass sie mehr Macht haben als die Knesset. Und diese Macht – politische Mehrheiten ignorierend – auch ausspielen. Wird unser Land zunehmend zum Israel Europas, das dem Junktim EU-Kommission und EuGH gnadenlos ausgeliefert ist?
Der EU-Migrationspakt von 2018 entpuppt sich nach diesem Urteil des EuGH nun als Grundrecht jeden Weltbürgers nicht nur auf Emigration aus seinem Heimatland, sondern auch auf ein Recht auf Immigration in einem EU-Land seiner Wahl. Und weil es sich in Deutschland mit seinen höchsten Leistungen für die Neuankömmlinge am besten leben lässt, wird der Ansturm auf unsere Grenzen und Sozialsystem anhalten. Es gibt nur noch zwei Stellschrauben: Die Außengrenzen sichern und Leistungen herunterfahren. Ersteres ist schwierig. Weil die EU aber immer größer wird und damit die Grenzen länger, wird es der EU nicht anders ergehen als den großen und mächtigen Reichen der Antike. Sie zerbrachen an ihrer Größe und an der Zunahme der gesellschaftlichen Widersprüche im Innern durch ihre Vielfalt.
Was uns zweitens bleibt ist letztlich die Abschaffung der Rundumversorgung für Eingewanderte, damit wir nicht mehr als das Weltsozialamt gelten. Doch unabhängig von unserem Leistungsvermögen meinte man 2009 in Brüssel, in Deutschland könnten 274,5 Mio. Menschen leben. Abzüglich der seitherigen Bevölkerungszunahme würden wir noch Platz haben für 190 Mio. weitere Migranten. Aber vorher müsste man doppelt sie viele verscharren wie hier leben. Ein Glück vielleicht, dass wir so viele Ausländer haben, denn zumindest diese werden es sich nicht gefallen lassen.
Dieser Artikel wurde ohne „KI“ nur mit Künstle-Intelligenz erstellt
*) Informationen zum Autor siehe HIER
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