– Wer einen (Fach-)Arzt braucht, muss monatelang warten
– Friedrich Merz wird für diese Feststellung geprügelt
– Recherchierte Fakten zur medizinischen Versorgung
von Albrecht Künstle *)
Wer einen Facharzt braucht, muss oft Monate lang auf einen Termin warten. Haben wir zu wenig Ärzte? Zu viele sind es jedenfalls nicht, auch wenn ihre Zahl laut statista seit 2015 um 50.000 zunahm. In der gleichen Zeit „wuchs“ jedoch die Bevölkerung um 3,8 Millionen. Es handelt sich nicht um ein natürliches Wachstum, sondern Wachstum durch die Massenzuwanderung. Und leider sind die ehemaligen Merkelgäste, die neu Zugewanderten der letzten Jahre und Monate sowie die Million aus der Ukraine aufgenommenen Menschen nicht gesünder als wir Einheimische. Sie müssen versorgt werden, und das geschieht auch überreichlich. Nicht nur am Leib, sondern auch an der Seele – die Psychotherapeuten haben Hochkonjunktur.
Nun legte Friedrich Merz den Finger in die Wunde und beklagte die langen Wartezeiten, während sogar Leute ohne Aufenthaltsrecht, die längst zurück in ihre Heimat geflogen sein sollten, die Wartezimmer der Arztpraxen füllen würden. Prompt wurde ihm „Populismus“ vorgeworfen und er zurechtgewiesen, dass Migranten nur dann Ärzte aufsuchen können, wenn sie akut krank sind. Als ob wir Einheimische nur zum Magazine lesen die Arztpraxen aufsuchten! Zum Einwand, Migranten würden nur die zahnärztliche Grundversorgung erhalten: Auch wir erhalten nicht mehr als die Grundversorgung, alles andere bezahlen wir selbst sehr teuer. Der einzige Denkfehler von Merz: Asylbewerber gehen nicht erst nach der Ablehnung ihres Antrags in die Arztpraxen, sondern schon während ihres langen Verfahrens. Wer zahlt was für wen an medizinischer Versorgung? Hier die Ergebnisse meiner Recherche.
Arbeitende und Rentner sind bekanntlich krankenversichert. Und sind sie Hauptverdiener des Haushalts, dann sind die Ehepartner und Kinder mit familienversichert. Und je migrationsintensiver der Hauptverdiener ist, desto zahlreicher sind die mitversicherten Kinder. Das kostet. Zwar wurde der Beitragssatz konstant auf 14,6 Prozent gehalten, aber der Zusatzbeitrag der Versicherten steigt. Und aus dem Bundeshaushalt muss die Gesetzliche Krankenversicherung inzwischen mit 16 Mrd. Euro über Wasser gehalten werden.
Asylbewerber und Asylberechtigte erhalten in den ersten 18 Monaten je nach Bundesland elektronische Gesundheitskarten oder Behandlungsscheine. So werden sie von Lauterbachs Gesundheitsministerium beworben:
„… gewährleisten staatliche Stellen Ihre gesundheitliche Versorgung. Das sind beispielsweise das Sozialamt oder das Gesundheitsamt. Zur gesundheitlichen Versorgung gehört die Behandlung bei einer Ärztin oder bei einem Arzt, bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt sowie erforderliche Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen… Sie werden … untersucht und behandelt, wenn Sie akut erkrankt sind, Sie unter Schmerzen leiden, Sie schwanger sind.“
Also nicht anders wie wir Krankenversicherte, die Beiträge zahlen. Und weiter wird auf Psychobehandlung und anderes hingewiesen.
Weil Zugewanderte zu den Großverbrauchern zählen, informiert auch die Verbraucherzentrale, die mit staatlichem Geld mitfinanziert wird. Sie nennt auch zumutbare Geldbeträge für medizinische Ausgaben von 1 und 2 Prozent des Einkommens, wenn nach 18 Monaten die Gleichbehandlung mit einheimischen Sozialhilfeempfängern gilt. Interessant ist, dass für uns bis zu 6 Prozent der Einkünfte als zumutbare Krankheitsausgaben gelten, nicht nur 1 oder 2 Prozent! Der Flüchtlingsrat-bw überschlägt sich geradezu mit Informationen an die „Schutzbedürftigen“, was ihnen alles zusteht. Er trägt den Namen zurecht, weil er die Klientel berät, was alles möglich ist. Nach den 18 Monaten werden Asylbewerber von den gesetzlichen Krankenkassen betreut. Sie erhalten Leistungen, die denen der gesetzlich Versicherten ähneln. Migranten mit einem Aufenthaltstitel werden reguläre Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Auch die Kassenärzte tun alles, damit ihnen die Arbeit nicht ausgeht. Der Kassenarztverband Baden-Württemberg richtet sich vor allem an: „Registrierte Geflüchtete aus der Ukraine haben seit Juni 2022 unmittelbar Zugang zu den gesetzlichen Krankenkassen und damit zu umfassenden medizinischen und psychotherapeutischen Leistungen nach GKV-Leistungskatalog. Ihre Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse weisen sie in der Praxis mit einer Versichertenkarte (eGK) oder einer zeitlich befristeten Ersatzbescheinigung ihrer Krankenversicherung nach.“ Ob die Krankenkassen die Kosten tragen müssen, so wie die Kfz-Versicherungen die Schäden für ukrainische Autos zu Lasten ihrer Versicherten übernahmen, oder diese Versorgung zulasten des Steuerzahlers geht, bedarf noch der Prüfung.
Detailliert werben die Krankenkassen für die Leistungen für „Flüchtlinge“, damit die Ärzte genug zu tun haben. Ihr Spitzenverband:
„Der Anspruch nach § 4 AsylbLG umfasst
- ärztliche und zahnärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einschließlich der Versorgung mit Arznei– und Verbandsmitteln sowie Gewährung sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen
- Gewährung von ärztlicher und pflegerischer Hilfe und Betreuung, von Hebammenhilfe sowie von Arznei-, Verbandmitteln für Schwangere und Wöchnerinnen
- Verabreichung amtlich empfohlener Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen“
Besonders gut bewirbt die AOK die Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer.
„Geflüchtete aus der Ukraine erhalten in Deutschland medizinische Hilfe und Behandlungen, die für die Patienten in der Regel kostenfrei sind. Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu Ihrer medizinischen Versorgung in Deutschland.“
Und gibt 16 detaillierte Tipps auch in deren Landessprache.
Abgelehnte Asylbewerber und solche ohne Aufenthaltsstatus bleiben nicht unversorgt.
„Eine Behandlung auf Basis Anonymer Behandlungsschein gewährt diesen Menschen einen Zugang zu medizinischen Behandlungen ohne Angst vor Weitergabe der Daten an Behörden und ermöglicht zugleich eine Gesundheitsversorgung nach dem allgemeinen Standard gesetzlicher Krankenversicherungen, wie es dem Menschenrecht auf gesundheitliche Versorgung entspricht.“
Deshalb reibt man sich bei Wohnungslose oft nicht krankenversichert die Augen, wenn man erfährt, dass ein Sechstel von ihnen nicht abgesichert ist. Dabei müssten sie nur kurz über die Grenze, den Ausweis wegwerfen und bei der Rückkehr „Asyl“ sagen.
Der Integrationsbeauftragten Staatsministerin im Bundeskanzleramt, Beauftragte für Integration und Antirassismus Reem Alabali-Radovan ist alles nicht gut genug:
„Nach Auffassung von Fachleuten ist die momentane Versorgungsleistung allerdings oftmals nicht ausreichend und kann zu medizinischer Unter-, Über- oder Fehlversorgung führen. Auch die psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen gestaltet sich oftmals schwierig. Es fehlen Behandlungsplätze und Sprachmittler, die auf die Zielgruppe eingestellt sind. In der Publikation ‚Das kultursensible Krankenhaus‘ stellt die Integrationsbeauftragte Projekte und Praxisbeispiele vor, die sich für den Auf- und Ausbau spezialisierter Angebote der psychosozialen Versorgung für Flüchtlinge einsetzen. Unter ihnen sind stationäre und ambulante Einrichtungen, Initiativen und Vereine.“
Bei so vielen Angeboten zum Wohl der Zugewanderten wäre es von diesen geradezu unhöflich, diese Lockrufe auszuschlagen. Und Merz hat Recht, dass unsere Wohlfahrt auch in den Herkunftsländern publik ist und wie ein Magnet wirkt. Bekannt ist jedenfalls, dass speziell für Operationen in deutschen Krankenhäusern Aufenthaltsrecht erwirkt wurde. Apropos Krankenhäuser. Als ich vor drei Jahren in der Uniklinik Freiburg lag, war meine Station außer von mir und zwei weiteren mit heimischen Namen nur von solchen mit exotischen Namen an den Zimmertüren belegt.
Abschließend zu den Kosten der Gesundheitsversorgung. Dazu findet sich im Internet fast nichts. Doch, aus Bayern, und das stammt aus 2019:
„Die geschätzten Gesamtausgaben für gesundheitsbezogene Asylbewerberleistungen im Freistaat Bayern für die kreisfreien Städte, die Landkreise und den Freistaat (einschließlich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes) würden bei einem kontinuierlichen Zustrom von 200.000 Flüchtlingen pro Jahr nach Deutschland von 83,5 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 96,8 Millionen Euro im Jahr 2022 steigen. Die jährlichen Ausgaben der Krankenkassen in Bayern sind maßgeblich davon abhängig, in welchem Umfang die in Bayern ankommenden Flüchtlinge anerkannt werden. Entsprechend den im Gutachten getroffenen Annahmen und einer Zuwanderung von 200.000 Flüchtlingen pro Jahr nach Deutschland sind Gesamtausgaben in Höhe von bis zu 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 möglich.“
Inzwischen träumt man von so niedriger Zuwanderung, die Kosten auch für Gesundheit sind explodiert. Doch das ist nur ein Nebenkriegsschauplatz, wofür wurden schließlich „Sondervermögen“ erfunden?
Das Hauptproblem ist und bleibt, dass unsere Sozialversicherung die hohe Zuwanderung nicht verkraften kann. Ein schwacher Trost, dass wir nicht alleine sind. Auch die Schweiz muss feststellen, zuwanderung-und-praemienschock-ein-sozialwerk-wie-unsere-krankenversicherung-kann-bei-gleichzeitiger-personenfreizuegigkeit-und-ungeregelter-zuwanderung-nicht-funktionieren/. Zwar kommen auch der eine oder andere Arzt sowie Pflegerinnen und Pfleger zu uns. Doch diese reichen noch nicht einmal aus, um ihre eigenen Leute zu versorgen, von der Unterstützung unseres Gesundheitswesens ganz zu schweigen. Doch Merz wird unter dem Druck der meinungsbeherrschenden Medien wieder zurückrudern, wie er es schon bisher tat.
Was in Erinnerung zu rufen ist: Es war seine Vorgängerin Merkel, die den UN-Migrationspakt forcierte und 2018 in Marrakesch unterzeichnete. Er gesteht jedem Erdenbürger das „Recht auf Migration“ zu. Gemeint war aber das Recht auf Auswanderung. Aber auch das Recht, dass sich die Weltenbummler ein beliebiges Land aussuchen dürfen?
Dieser Artikel wurde ohne „KI“ nur mit Künstle-Intelligenz erstellt.
*) Informationen zum Autor siehe HIER
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