Die andere Sicht

Künstle’s Sicht: Gilt für das Volk Karabachs kein Völkerrecht?

 

– Präsident Aliyev holt das Land mit Krieg „heim ins Reich“ 
– Aserbeidschan bekämpft keine „Ethnie“ sondern Christen 
– Haben auch Volksrepubliken kein Selbstbestimmungsrecht? 

 

von Albrecht Künstle *)

 

Alle kolportieren die These, wonach das zuerst per Hunger- und dann mit richtigem Krieg bekämpfte Bergkarabach „völkerrechtlich“ zu Aserbeidschan gehöre. Alle? Sollte ein Land nicht denen gehören, die in ihm wohnen?! Zwar eine provokante Frage, denn wenn man diese bejaht, wird Deutschland in nicht allzu ferner Zeit nicht mehr uns Einheimischen gehören. Doch der Reihe nach.

Warum eröffnete Präsident Ilham Aliyev den Armeniern in Berg-Karabach erneut den Krieg? Schließlich verloren 2020 im letzten Krieg 6500 Menschen auf beiden Seiten ihr Leben. Er tut es, weil er es sich leisten kann, weil er sicher glaubt, dass der Wertewesten dem kriegerischen Mord an den Armeniern wieder genauso tatenlos zuschaut wie 1915, als die islamischen Jungtürken Millionen christlicher Armenier in den Tod schickten. Und warum traut er sich jetzt? Weil Armenien den Fehler machte, wegen der Schwäche der bisherigen Schutzmacht Russland sich den Amerikanern an den Hals zu werfen und mit den USA gemeinsam Manöver machte, also Krieg übte. Auch weil Armenien mit einem Verteidigungsetat von 630 Mio. Dollar gegen Aserbaidschan mit über drei Mrd. Dollar Kriegshaushalt hoffnungslos unterlegen ist.

Gewarnt wird teilweise vor „ethnischen Säuberungen“. Ethnisch? Was unterscheidet eigentlich die armenische „Ethnie“ von der ihrer östlichen Nachbarn in Aserbeidschan? Wikipedia:

Volk, Stamm, Volkszugehörige bezeichnet in den Sozialwissenschaften eine abgrenzbare soziale Gruppe, die aufgrund ihres intuitiven Selbstverständnisses und Gemeinschaftsgefühls als Eigengruppe eine kollektive Identität entwickelt. Grundlage dieser Ethnizität können gemeinsame Eigenbezeichnung, Sprache, Abstammung, Wirtschaftsordnung, Geschichte, Kultur, Religion oder Verbindung zu einem bestimmten Gebiet sein.

Was trifft von diesen zu?

Die Menschen in Vorderasien unterscheiden sich hauptsächlich durch ihre Religion. Sie sind Bewohner des südlichen Kaukasus, Stämme spielen keine Rolle. Und Sprachunterschiede bestehen eher innerhalb Aserbeidschans, was auch für Armenien gilt; die Sprache ist es kaum, die sie trennt. Sie haben auch eine ähnliche Wirtschaftsordnung und das BIP pro Kopf ist fast gleich. Der „Index der menschlichen Entwicklung“ ist ebenfalls gleich ausgeprägt.

Doch Aserbeidschan ist mit 120 EW/km² zehnfach dichter besiedelt als Berg-Karabach! Sind die Aserbaidschaner ein „Volk ohne Raum“, die wie Hitler „Lebensraum im Osten“ schaffen wollten. Ob dieser Aspekt oder die Bekämpfung Andersgläubiger das Tatmotiv für den Krieg ist? Aserbaidschan wird jedenfalls von der Türkei unterstützt, die seine Christen ebenfalls fast ganz aus dem Land verdrängt hat. Wer Zweifel am christenfeindlichen Motiv hegen sollte:

Christen sind die „Juden Aserbaidschans“, die drangsaliert werden. In der Metropole dieses islamischen Landes gilt die Redewendung, „heimtückisch wie ein Armenier. Eine Schmähung, die wir aus unseligen Zeiten gegenüber Juden kennen. Armenisch-apostolische Christen gibt es seit dem Bergkarabach-Konflikt nur noch in der de facto noch unabhängigen Republik Arzach (Berg-Karabach), da die Armenier aus Aserbaidschan vertrieben wurden. Und jetzt geschieht das auch noch aus dem restlichen Stückchen Land, das den Armeniern verblieb. Bleibt zu hoffen, dass die Vertreibung wenigstens unblutig geschieht – beten wir darum.

Hat ein „Völkerrecht“ den Namen verdient das Völkern kein Selbstbestimmungsrecht einräumt? „Berg-Karabach gehört zu Aserbaidschan“ – heißt es. Es ist zwar eine Exklave Armeniens, die vom Staatsgebiet Aserbaidschan umgeben bzw. eingeschlossen ist. Aber auch Nachitschwan ist eine Exklave Aserbaidschans, losgelöst von ihm und liegt in Armenien. Wäre es völkerrechtlich in Ordnung, Armenien würde sich an den schiitischen Aserbaidschanern in Nachitschwan rächen und die Exklave zurückholen? Schließlich lebten dort einst Armenier, die vertrieben wurden. Doch die Geschichte schafft Fakten. Richtig wäre es, das Völkerrecht würde jenen das Land zugestehen, die in ihm wohnen. Und die Karabach-Armenier hatten sich im gleichen Jahr 1991 nach einem Referendum für unabhängig erklärt – wie es die Ukraine tat und ein eigener Staat wurde. Womit wir bei den Republiken zwischen Russland und der Ukraine sind.

Das „Völkerrecht“ spricht die Volksrepubliken Krim,  Donezk und Lugansk per Ordre de Mufti der Ukraine zu, als ob sich die dortige Bevölkerung nicht 2014 von der 1991 gegründeten Ukraine als unabhängig erklärt hat. Ja es stimmt, es waren „Scheinreferenden“ – solche per Wahlscheine. Russen waren zwar nur in den größeren Städten in einer großen Mehrheit, aber auch Ukrainer stimmten mehrheitlich für die Unabhängigkeit ihrer früheren Oblaste. Wie man Aserbaidschan nun gewähren lässt, sich Berg-Karabach einzuverleiben, stattet der Westen die Ukraine Selenskyjs mit Waffen aus, um die unabhängigen Republiken wieder heim ins ukrainische Reich zu holen, sogar die Krim. Der Krieg spielt sich bereits in den Volksrepubliken Donezk und Lugansk ab, nicht mehr nur in der Ukraine selbst.

Wichtigste positivrechtliche Rechtsquellen des Völkerrechts sind die Charta der UN und das in ihr niedergelegte allgemeine Gewaltverbot, das als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (UNO) hinaus verbindlich ist und jedem Staat etwa einen Angriffskrieg verbietet“ (lt. Wikipedia).

So gesehen ist der Krieg Aserbaidschans gegen Berg-Karabach völkerrechtswidrig, auch wenn es angeblich zu Aserbaidschan gehört. Auch Putins Kriegszug gegen Kiew war völkerrechtswidrig. Meines Erachtens aber auch der Krieg der Ukraine gegen die Volksrepubliken. Diese können sich meines Erachtens auf das Völkergewohnheitsrecht berufen, weil sie sowohl in der Neuzeit als auch vor 1991 nicht zur Ukraine gehörten und die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen einfordern dürfen. Leider sind Rechtsfragen auch immer Machtfragen.

Bleibt zu hoffen, dass alle diese Kriege schnellstens durch Verhandlungen beendet werden. Auch weil die Gefahr besteht, dass das Beharren auf einem „Völkerrecht“ durchaus in eine Völkerschlacht münden kann.

 Nachtrag, Kommentar von Stefan Scholl (Moskau), der fast triumphal – er nennt Berg-Karabach eine „Rebellenrepublik“ – schreibt: „Das Ende des armenischen Traums von einem unabhängigen Berg-Karabach ist ein Signal an alle militärischen Schützlinge Moskaus: Auch wenn ihr christlich seid und euch wehrt gegen islamische Feinde – wenn es brenzlig wird, ist nicht gesagt, dass euch Moskau hilft.“ D.h. auf Christen dieser Welt kommen noch schlimme Zeiten zu, der Islam wird sich noch hemmungsloser ausbreiten können.

 

Dieser Artikel wurde ohne „KI“ nur mit Künstle-Intelligenz erstellt
und erscheint auch auf der Webseite des Autors

 

*) Informationen zum Autor siehe HIER

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