– Alle beklagen unsere Bürokratie und wollen sie endlich abbauen
– Alle? Nein, Bürokraten der EU fallen immer neue Schikanen ein
– Der Irrsinn hier an zwei Beispielen, was der EU so alles einfällt
von Albrecht Künstle *)
Seit einigen Tagen überschlagen sich Politik und Medien in Sachen Bürokratie. Landesfürsten wie Kretschmann und nun auch die Schlafmützen in Berlin. Bürokratieabbau? Im Gegenteil, jede Woche erfinden sie neue Bürokratiemonster, wie aktuell die Kindergrundsicherung zeigt, deren Umsetzung 500 Mio. Euro Verwaltungsaufwand kostet und ca. 70.000 neue Stellen erfordern wird. Alleine was die deutsche Politik zu verantworten hat, ist Stoff für Bücher, den Bund der Steuerzahler und für die Kritik der Rechnungshöfe. Doch sind unsere Politiker Waisenknaben gegenüber dem, was aus Brüssel kommt. Laut Friedrich Merz seien 57 Prozent der Bürokratie dem EU-Moloch zu „verdanken“. Dabei hätten wir im Land selbst genug zu tun, wie Tichys Einblick zutreffend feststellt: Marco Buschmann kämpft gegen das Bürokratiemonster – das wächst weiter, oder wie es hier in der schweizerischen NZZ Der Bürokratie-Irrsinn bleibt Deutschland erhalten exemplarisch beschrieben wird.
„Die Sorge vor dem Bürokratiemonster“ lautet ein besorgter Artikel der Regionalzeitung. Es geht um eine EU-Richtlinie, die alle Mitgliedstaaten zur Umsetzung verpflichtet, also auch durch deutsche Bundes- und Landesgesetze. Der Bund nannte es Hinweisgeberschutzgesetz. Zutreffender wäre Schutzvorschrift für Verpetzer, die Kolleginnen und Kollegen anzeigen. Der Bundesgesetzgeber leistete mit seinem Gesetz anrüchige Vorarbeit, das z.B. Baden-Württemberg bis hinunter in 261 Gemeinden, 30 Zweckverbänden und 300 kommunalen Unternehmen exekutieren muss. Das gilt auch für die 401 Landkreise Deutschlands.
Geschaffen werden müssen Meldestellen, bei denen Leute „Rechtsverstöße“ von anderen Leuten melden sollen – als ob nicht schon bisher andere zum eigenen Vorteil angeschwärzt würden. Es geht nicht um die Staatssicherheit, abgekürzt „Stasi“, sondern anscheinend sollen Polizei und andere Strafverfolgungsinstitutionen entlastet werden, weil diese im täglichen und nächtlichen Straßenkampf genug zu tun haben. Die Kosten der Einrichtung jeder dieser Meldestellen werden auf 2300 Euro veranschlagt, die laufenden Kosten auf 8500 Euro im Jahr. Aber es ist ja alles für einen guten Zweck, oder? Doch solche EU-Vorschiften sind Peanuts gegenüber diesem Coup:
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/2139 DER KOMMISSION vom 4. Juni 2021
„zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet.“
Der Verordnungstext lautet kurz und bündig:
Artikel 1. Die technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zum Klimaschutz beiträgt, und anhand deren bestimmt wird, dass diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen der übrigen Umweltziele gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2020/852 vermeidet, sind in Anhang I der vorliegenden Verordnung enthalten.
Artikel 2. Die technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zur Anpassung an den Klimawandel beiträgt, und anhand deren bestimmt wird, dass diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen der übrigen Umweltziele gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2020/852 vermeidet, sind in Anhang II der vorliegenden Verordnung enthalten.
Artikel 3. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 4. Juni 2021.
Der Autor warf einen Blick in diese Verordnung, eine von zig anderen und EU-Richtlinien, die er im Berufsleben zum Arbeits- und Sozialrecht studieren musste. Aber sie ist eine Ausführungsbestimmung des „Green Deals“; hier eine Auswertung: Der „Klimawandel“ wird 411mal bemüht, „Klimarisiken“ 491mal und „Klimaschutz“ 237mal. „Unmittelbare“ Wirkung heißt, sie bedarf keiner nationalen Umsetzung, der deutsche Gesetzgeber hat nichts zu melden. Die Verordnung besteht zwar aus nur 3 Artikeln, aber einer Präambel aus 59 ausführlichen Nummern. Der Anhang I mit 5 Anlagen und 319 Quellenverweisen umfasst 150 Seiten. Der Anhang II mit 4 Anlagen und 668 Quellenverweisen hat 200 Seiten.
Würde man dieses Monstrum ausdrucken, wären es 1032 Seiten! Die Verordnung gilt nicht nur für Verwaltungen auf allen Ebenen, die fürs Verwalten gut bezahlt werden. Sie gilt für alle, auch für Firmen, die andere Aufgaben haben, die produzieren und Dienstleistungen erbringen, die Bevölkerung versorgen und nebenbei auch Geld verdienen müssen. Wem es langweilig ist, werfe selbst einen Blick in das Regelwerk Amtsblatt L 442/2021 (europa.eu).
Die Verordnung ist ein Delegierter Rechtsakt, zwar eine „ohne Gesetzescharakter“, entwickelt aber in Deutschland als EU-Mitgliedsland eine Verbindlichkeit wie ein Gesetz.
„Laut Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union können über den Gesetzgeber der Europäischen Union (EU) durch bestimmte Vorschriften, die in einem Rechtsakt festgelegt sind (dem „Basisrechtsakt“), Befugnisse – an die Kommission – übertragen werden, um „delegierte Rechtsakte“ zu erlassen. Delegierte Rechtsakte sind von der Europäischen Kommission erlassene Rechtsakte ohne Gesetzescharakter, die der Änderung oder Ergänzung von nicht wesentlichen Vorschriften von Rechtsakten dienen.“
Juristische Einschätzung: Dieser Rechtsakt änderte und ergänzte nichts, sondern schuf neues Recht. Außerdem ist ein solcher Rechtsakt nur „nicht wesentlichen Bestimmungen“ vorbehalten. Und dafür waren 1032 Seiten erforderlich? Ist dieser 10 cm hohe Stapel Papier nicht wesentlich? Und warum verzichtete das EU-Parlament, das wir gewählt haben, auf sein Recht auf Gesetzgebung? Nach dem Motto, „Wenn ich nicht will, dass ich was tu, dann leit‘ ich‘s einem andern zu“?
Die Kommission mit ihrer Armee an Bürokraten tobte sich mit dieser Verordnung wieder einmal aus und führt deutsche Bemühungen zur Bekämpfung der Hydra ad absurdum. Eigene Vorschriften werden entrümpelt (?), dafür wachsen aus Brüssel noch mehr nach. Man muss sich das vergegenwärtigen. Diese EU-Vorschriften müssen erdacht, zu Papier gebracht, in alle Sprachen übersetzt, von den Zuständigen der Mitgliedsländer gelesen, verstanden und von Allen umgesetzt werden. Kein Wunder, dass Europa international auf dem absteigenden Ast sitzt und Deutschland voran.
Politische Frage: Warum machen die EU-Abgeordneten der Parteien so etwas mit? Von der CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne, Rote – alle? Nein, eine Partei fremdelt mit dieser fremdbestimmenden EU. Dafür wird sie als nationalistisch gegeißelt. Dabei hätten alle Parteien Grund genug, einmal kritische Bilanz zu ziehen, was aus der ursprünglich guten Sechser- bis Zwölfergemeinschaft geworden ist. Macht nur so weiter, liebe Politiker, und wir werden weder an Corona noch am Klimawandel sterben, sondern an der Bürokratie ersticken.
Dieser Artikel wurde ohne „KI“ nur mit Künstle-Intelligenz erstellt
*) Informationen zum Autor siehe HIER
Möchten Sie informiert werden, wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht wird?
Dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an den Autor: Kuenstle.A@gmx.de
Kommentare zum Beitrag bitte auch direkt an diese E-Mail-Adresse