– Nepalesin zwingt deutschen Gesetzgeber zu Maßnahmen bis 2050
– Das kann die Grünen in nächsten Bundestagen überflüssig machen
von Albrecht Künstle *)
Am 24. März fasste das höchste Gericht einen Beschluss, wonach das Klimaschutzgesetz (KSG) des Bundes teilweise verfassungswidrig sei, soweit der jetzige Gesetzgeber künftigen Gesetzgebern nicht vorgegriffen hat und nicht explizit vorschrieb, was Deutschland nach dem Jahr 2030 in z.B. 25 Jahren zu tun und zu lassen habe. FFF und Co. jubeln. Das kann aber bewirken, dass die in den nächsten 25 Jahren zu wählenden Abgeordneten klimapolitisch nichts mehr zu sagen haben und die Grünen dann eigentlich einpacken könnten. Die Entscheidung wurde jetzt zum 1. Mai veröffentlicht, statt zum allgemeinen Scherztag 1. April. Was ist da genau geschehen?
In treuer Erfüllung europäischer Vorgaben und des Klimaziels der UN aus 2019 soll in Deutschland das CO2 und alle anderen Treibhausgasemissionen (§ 2 Ziffer 1 KSG) in nur zehn Jahren bis 2030 durch verordnete Zwangsmaßnahmen um mindestens 55 Prozent gesenkt werden (§ 3 Abs.1 KSG). Ein ambitioniertes Ziel von jährlich 5,5 Prozent Reduktion bei zunehmender Bevölkerung und erstrebtem Wirtschaftswachstum, um alle durchfüttern zu können. Der § 4 KSG zeugt von deutscher Gründlichkeit; für sechs Wirtschaftsbereiche und Anhängen sind Details festgeschrieben. Und im Absatz 6 ist geregelt, dass 2025 der dann amtierende Bundestag Rechtsverordnungen erlässt, wie es nach 2030 weitergehen soll. Also zwei waschechte Fünfjahrespläne in Folge. Und in vier weiteren Fünfjahresplänen sollen die Emissionen bis 2050 auf NULL gesenkt werden.
Unter anderem einer Nepalesin war das alles zu langsam und zu wenig. Die nicht in Deutschland lebende Frau vom Himalaja fürchtet um ihre Freiheit und dass Bangladesch überschwemmt werde. Sie klagte nicht etwa gegen die UNO oder die EU, sondern – gegen Deutschland. Wahrscheinlich machte schon einer der Richter eine Bergtour in Nepal, kannte das Land also, und die Nepalesin wusste, wie wir in Deutschland ticken und wie Richter richten. Man kennt sich also, die Beschwerde wurde angenommen, und ihr insoweit stattgegeben, dass der Gesetzgeber schon jetzt hätte regeln müssen, wie es nach 2030 weitergeht – egal, was die Wissenschaft bis dahin an neuen Erkenntnissen gewonnen hat.
Die sechs Beschwerdeführer°innen meinen jedoch, was dieses Jahr nicht gemacht werde, schränke ihre spätere Freiheit ein. Das erschien den Rechtsgelehrten plausibel, obwohl die Maßnahmen bis 2030 die jetzige Generation ebenso freiheitlich einschränken. Sogar noch mehr! Wenn von 2030 bis 2050 nur noch die restlichen 45 Prozent der Emissionen vermieden werden sollen, sind das pro Jahr für die heute noch jungen Frauen nur noch 2,25 Prozent pro Jahr (45%/20). Das bedeutet, wenn Klimaschutz ohne Einschränkung der Freiheiten tatsächlich nicht möglich wäre (?!), dass deren Freiheit nach 2030 weniger eingeschränkt würde als unsere vor 2030 mit 5,5 Prozent pro Jahr. Aber da zeigte sich wieder einmal, Judex non calculat – Juristen rechnen nicht. Auch nicht mit den Folgen? Doch, damit umso ungehemmter:
„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“
Das nenne ich Klartext!
Sollen künftige Gesetzgeber wirklich umweltpolitisch arbeitslos gemacht werden? Ob sich die jetzt freuenden Grünen in zehn Jahren immer noch freuen, wenn im Detail schon im Gesetz steht, dass die Aufzüge in Hochhäusern nicht benützt werden dürfen, wenn nachts die PV-Anlagen keinen Strom rausrücken und auch kein Windradwind weht. Auch der Wohnungsbelegungsplan von WEF-Schwab, wem von wann bis wann welche Wohnung zusteht, wird schon jetzt festgezurrt zur Vermeidung unnötiger Heizkosten. Es werden dann auch keine (grünen) Rucksacktouristen mehr nach Nepal fliegen und der dann nicht mehr jungen Frau kein Tourengeschäft mehr einbringen. Aber dann nimmt unser Land sie halt auf.
Ich meine, man sollte die Drecksarbeit der konkreten Freiheitsbeschränkung nicht nur dem heutigen Gesetzgeber aufbürden, sondern das auch der nachfolgenden Generation gönnen und es ihr überlassen, wie und womit sie ihre späteren Altersgenossen piesacken.
*) Informationen zum Autor siehe „Künstles Sicht„
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