Künstle’s Sicht: Nicht das Coronavirus – Frau Merkel ist die Zumutung!
– Kein Anwalt, sondern ein Richter hat Verfassungsbeschwerde erhoben
– Die Anzahl der verfassungswidrigen Gesetze stieg unter dieser Kanzlerin
von Albrecht Künstle *)
Seit Mitte Dezember sinken die auf Corona positiv reagierenden Tests, Woche für Woche ohne Ausreißer nach oben. Entgegen dieser vom RKI verbreiteten Fakten https://experience.arcgis.com behauptet die anscheinend ohne Verwandtschaftskontakte dahinlebende Kanzlerin penetrant, die Corona-Zahlen seien gestiegen, weil sich „ihre“ Untergebenen einfach nicht an ihre Order gehalten hätten, über Weihnachten daheim zu bleiben. Aber das Balkendiagramm rechts unten zeigt, wir sind längst „überm Berg“. Seit dieser Woche ist auch Sachsen bei den Inzidenzzahlen nicht mehr „rot“.
Je mehr sich die sowieso nicht dramatische Lage weiter entspannt, desto mehr Pressekonferenzen gibt sie, auf denen sie sich wiederholt in der Aussage, „Das Coronavirus ist eine Zumutung“. Nein Frau Merkel, SIE sind die Zumutung! SIE samt Ihrer hörigen Bundesregierung. Unter Ihrer Herrschaft wurde das Infektionsschutzgesetz um den § 28a IfSG erweitert, um das bekannte Instrumentarium freiheitsbeschränkender Maßnahmen, die mit dem Regelungsziel der Bekämpfung eines Virus nicht mehr zu rechtfertigen sind. Es vergeht keine Stunde, in der in den Medien der Kanzlerin nicht nachgeplappert wird, wir hätten eine Pandemie. Noch nicht einmal in ihrem eigenen Bundesgesetz, dem IfSG, ist mit keinem Wort von einer Pandemie die Rede, sondern von einer Epidemie.
Rechtsfragen sind Machtfragen, konstatierte einmal August Bebel: „Alle politischen Fragen, alle Fragen des Rechts, sind im Grunde nur Machtfragen.“ Bebel war als Mitbegründer der SDAP in einer völlig anderen Partei als Merkel, aber „vom Gegner lernen, heißt siegen lernen“. Sie beherrscht diese politische Klaviatur inzwischen recht gut. Doch 15 Jahre Machtausübung riefen auch einige Wenige auf den Plan die sich fragen, erlaubt die politische MACHT auch, das RECHT beliebig zu schmieden, wenn das Eisen so heiß ist wie jetzt?
Ein Richter hatte nun den Mut zu einer Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Verordnungen. Ihm ist ein langes Leben zu wünschen, denn in letzter Zeit gab es einige ungeklärte Todesfälle bei Politikern, die nicht mehr alles mittragen und vor Gericht ziehen wollten. Die Klageschrift von Richter Dr. Pieter Schleiter umfasst 190 Seiten, die auch gegen die Corona-Verordnungen der Länder gerichtet ist, welche das IfSG ausführen und praktisch umsetzen.
Diesem Richter, wie auch mir, ist bekannt, dass die größte Hürde für eine Verfassungsbeschwerde die Zulassung durch das Verfassungsgericht ist. In früheren Jahren war mir als Rechtssekretär und ehrenamtlicher Landesarbeitsrichter die Problematik vertraut. Und jetzt fiebre ich als Beisitzer der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. der Zulassung einer Verfassungsbeschwerde entgegen, die wir dieser Tage erheben ließen. Ist die Hürde Zulassung überwunden, geht es ans Eingemachte. Und das veranlasste mich zur Prüfung, was die Regierungen dieser Kanzlerin so alles auf dem Kerbholz haben – mit interessantem Ergebnis …
Unter den Merkel-Regierungen nahm die Zahl der verfassungswidrigen Gesetze zu! Seit Bestehen der Bundesrepublik erließen die Regierungen mit Zustimmung der Bundestage in Bonn und im Reichstag Berlin bis zur Machtübertragung an Merkel 2005 im Durchschnitt jedes Jahr fünf verfassungswidrige Gesetze. In der 16. Wahlperiode, der ersten Merkels, waren es in vier Jahren 25 verfassungswidrige Gesetze – die verfassungswidrigen Verordnungen habe ich nicht geprüft. In ihrer zweiten Amtszeit stiegen solche verfassungswidrigen Gesetze auf 27. Zu Beginn der dritten Amtszeit 2013 hörte das Statistische Bundesamt auf zu zählen. Ob dieses Bundesamt entsprechende Order von oben bekam?
In dieser Amtsperiode waren es alleine bis Juni 2019 wieder acht nicht koschere Gesetze. Rechnet man das bis zum Ende der hoffentlich letzten Amtszeit dieser Regierungschefin weiter, werden es wieder 20 Gesetze werden, über die das Verfassungsgericht den Stab bricht. So geht es beim besten Willen nicht! Weitere Gesetze liegen zur Überprüfung per Vorlagenbeschluss bei Europäischen Gerichten. Hinzu kommen weitere Entscheidungen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, welche Merkels Gesetzesklempner das Handwerk legten, ohne dass die obersten Richter belästigt werden mussten.
Schröder scheint Recht behalten zu haben, als er in seinem letzten Wahlkampf prophezeite, „Sie kanns nicht“. Wer der Meinung ist, sie kanns doch, kann nur zum Ergebnis kommen, „sie wills nicht“. Auch fragt sich der juristische Laie angesichts der Vielzahl von Gesetzen, die vom Stapel gelassen wurden und dem Grundgesetz nicht standhielten, ob sich die Verfassungsfeinde unseres Landes nur in Parteien tummeln oder auch im Berliner Reichstag?
Hoffen wir auf die höchsten Gerichte zur Sicherung des Rechtsstaates, indem sie in der Corona-Beschwerde auch andere renommierte Gutachter anhören als die handverlesenen Gönner der Merkel-Regierung. Ich wünsche der Dritten Gewalt (Judikative) Mut zu sachgerechten Entscheidungen, zumal die Erste Gewalt (Legislative) so oft die Legalität verlassen hat und die Vierte Gewalt (die Medien) jämmerlich versagt und als Hofberichterstatter der Merkel-Regierung auftritt.
Wen es interessiert, in welchen Fällen das Rechtsempfinden der Kanzlerin gestört war, siehe https://www.bundestag.de/
*) Informationen zum Autor siehe „Künstles Sicht„