Künstle’s Sicht: Rassen gibt’s nicht mehr – basta. Auch keine Abstammung?
Ein satirischer Streifzug durch Art. 3 Abs.3 des Grundgesetzes
von Albrecht Künstle *)
Unser Grundgesetz (eine Verfassung haben wir nicht) wurde in den ersten 60 Jahren seiner Existenz bereits 54 Mal geändert, und ein Ende ist nicht abzusehen. Wie kamen eigentlich die ganzen unzufriedenen Verfassungsgegner in den Bundestag und konnten sich damit über das Ding hermachen?
Nun steht Gleichheits-Artikel 3 auf der Abschussliste. Der Begriff Rasse im Absatz 3 klingt einigen schräg und ist nicht mehr allen grün. Rassen bräuchten nicht geschützt werden, weil es keine gibt? Aber OK, wie oft müssen sich Teile unserer Bevölkerung einschließlich Polizisten als Staatsdiener den Vorwurf des Rassismus gefallen lassen. Ohne Rassen gibt es dann auch keinen Rassismus mehr?
Aber wenn man schon dabei ist, was soll der Begriff Geschlecht noch im Grundgesetz? Das ist doch eh nur ein subjektives Empfinden. Mal ehrlich, bei so manchem was sich bei uns tut, weiß ich wirklich nicht mehr ob ich Männlein oder Weiblein bin. Wenn wir alle „Unisex“ sind, müsste eigentlich die kleinliche Geschlechterdiskussion aufhören?
Dann die Sache mit der Sprache. Wir Baden-Württemberger können bekanntlich alles außer Hochdeutsch. Und dafür werden wir vom Rest-Deutschland gehänselt – nicht, weil wir alles können. Aber wer spricht eigentlich noch Deutsch? Heute sah ich in den Medien Plakate von den Rassendemos, alles in Englisch. Also das mit der Sprache sollte bleiben, weil die Meinungstapezierer anscheinend meinen, Deutsch sei schon verboten.
Und was sehen meine Augen noch schwarz auf weiß – Abstammung steht in dem alten Schinken Grundgesetz. Letztlich stammen wir doch alle von Affen ab, die aus Afrika gekommen sein sollen. Wie kamen die eigentlich ohne „Rettungsboote“ übers Mittelmeer? Genau besehen sind wir unterwandert und wer von welcher Affenkolonie stammt, ist Glaubenssache. Also weg damit?
Und was soll der Begriff Heimat und Herkunft im Grundgesetz? Niemand darf schräg angesehen werden, der seine Heimat am Äquator verlässt und seine neue Heimat bei uns sucht. Allen Weltbürgern steht es gemäß Migrationspakt frei, Europas Deutschland zur Heimat zu machen. Deshalb wird dieses Postulat kaum zur Disposition stehen. Oder doch?
Womit wir gemäß dem Wortlaut des Grundgesetztes beim Glauben sind, auch so ein fragwürdiger Begriff im Artikel 3. Der religiöse Glaube kann nicht gemeint sein, denn dieser wird speziell genannt. Wenn man den nichtreligiösen Glauben auch aus dem Grundgesetz tilgen würde, hätte man viele Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Geschützt wäre z.B. nicht mehr der Glaube an nochmal eine Amtszeit der Kanzlerin. Ebenso wenig wäre es nicht mehr grundgesetzwidrig, an irgendeine „Verschwörung“ zu glauben – Merkel betreffend zwei Seiten der gleichen Medaille?
Dann wird es aber schwierig mit dem nächsten Schutzbegriff, der religiösen Anschauung. Niemand darf wegen dieser benachteiligt oder bevorzugt werden. Aber dieser ist derzeit noch kein Aufreger. Dass immer mehr Menschen Minarette anschauen müssen, die schneller und höher wachsen als Spargel, und das nicht nur in der Saison, wird eher als Bereicherung denn als Benachteiligung angesehen. Und die zunehmenden Muezzinrufe sind rein akustisch und haben nichts mit Anschauung zu tun. Der Begriff dürfte also nicht zur Disposition stehen.
Wäre dann noch die Sache mit der politischen Anschauung. Das ist in Deutschland auch kein Thema. Niemand wird ausgegrenzt, der sich zur CDU/CSU, FDP, Grünen, Linken oder SPD bekennt. Und wer mit einer anderen Partei liebäugelt ist selber schuld. Weil das also alles selbstverständlich ist, was sucht das dann noch im Grundgesetz? Eigentlich könnte man all diese bunten Parteien in einen einzigen Farbtopf werfen und umrühren. Aber nein, dann käme ja bei allen braunes zum Vorschein.
Abschließend stellt sich die Frage, warum alles so kleinkariert und ambivalent das Grundgesetz durchforsten? Was haben sich die Urheber nach dem Krieg eigentlich gedacht? Brauchen wir überhaupt ein Grundgesetz, dass die jeweils Herrschenden immer wieder nach ihren eigenen politischen Präferenzen ändern? Und brauchen wir eine Kanzlerin mit einem schwarzen Parteibuch, die immer mehr der grünen Weltbürger-Ideologie verfallen ist? Sie zeigte sich offen für den Grünen-Vorstoß, das Grundgesetz schon wieder zu ändern.
*) Informationen zum Autor siehe „Künstles Sicht„
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