Die andere Sicht

Künstle’s Sicht: Angriffe auf „Rechte“ – Staatsschutz observiert – aber wen?

– Hetzkampagnen sind kein alleiniges Prädikat der Rechten, auch der Staat kann‘s 
– Schützt die Behörde die Regierung, statt das Grundgesetz – welche Verfassung?
– Der Blick auf die Homepage des „Verfassungsschutzes“ verrät Erstaunliches

von Albrecht Künstle *) 

Am 11. März konnte ich sogar in unserer badischen Regionalzeitung lesen, worüber alternative Medien bereits berichtet hatten. Dass auf Besitz von AfD-Politikern Anschläge verübt wurden. Nicht nur, dass auf deren Autos eingeschlagen und einige angezündet wurden, sogar Hausfassaden und anderes fingen Feuer. „Die Zahl der registrierten Sachbeschädigungen durch Linksextremisten in Berlin nahm im vergangenen Jahr um 54 Prozent auf 664 Fälle deutlich zu (2018: 432 Fälle). Gleichzeitig gab es 257 Gewaltdelikte, so die Polizei“. Die Überschrift war kein Zentimeter hoch, fast hätte ich die Meldung übersehen.

Jetzt geht der Behördenpräsident Haldenwang auch den radikalen Linken an den Kragen – dachte ich. Aber tags darauf berichteten Radio und Fernsehen, dass nicht etwa diese und ihre parteipolitischen Büchsenspanner/innen in den Focus des sog. „Verfassungsschutzes“ geraten, sondern – die AfD, auf deren Parteisoldaten Angriffe verübt wurden. Das verstehe wer will. Zwar nimmt die Beobachtung des „AfD-Flügels“ durch den „Verfassungsschutz“ kein Ergebnis vorweg. Aber offensichtlich doch, denn die Medien berichten bereits, die Zahl der aktenkundigen Rechtsradikalen steige nun durch den AfD-Flügel um 7.000. Aber der Schuss könnte nach hinten losgehen, wie im Fall der sieben Polizeischüler, denen die Staatsanwaltschaft auch nichts anhängen konnte. Die AfD in Baden-Württemberg konnte nach der letzten Umfrage jetzt in der Wählergunst zwei Prozent zulegen. So müssen die Polithasardeure aller Parteien nur weitermachen.

Bei näherer Betrachtung sieht die extremistische Szene nämlich so aus, wie der Blick auf die Homepage des „Verfassungsschutzes“ verrät – der allerdings keine Verfassung zu schützen hat, weil wir gar keine haben. Wird das Grundgesetz geschützt oder nur die Regierung?

Alle Zahlen stammen aus 2018, weil die 19er Zahlen noch nicht zu haben sind:

Bleiben wir einmal bei den „Sachbeschädigungen“. Auf das Konto der Rechtsextremisten gingen 905 Straftaten, das sind nicht wenige. Aber die Linksextremisten verübten solche 2.219mal, fast zweieinhalbmal so viele. Nicht anders bei den Brandstiftungen: 11 von rechts-, 108 von linksextremistischer Seite, also zehnmal so viele. Des Landesfriedensbruchs machten sich 14 „Rechte“ und 90 „Linke“ Friedensbrecher schuldig. Angriffe auf die Verkehrswege gingen 12 auf das Konto der Rechten, 48 auf das der Linken, damit viermal so viele. Höchst interessant bei den „Widerstandsdelikten“, ein verharmlosender Begriff für Angriffe auf Staatsorgane. Hier ist das Verhältnis 74 zu 376 Fälle, also fünfmal so linkslastig. Insgesamt verübten Linksextremisten 3.612 Straftaten, darunter 1.010 Gewalttaten. Die Titelseite nennt diese aber nicht Gewalttäter, sondern nur „gewaltorientierte“ Extremisten. Trotzdem steht der „Feind alleine rechts“?

Soll nun der „rechte Parteiflügel“ der AfD beobachtet werden. Vielleicht um zu ergründen, was dieser falsch macht, weil der „rechte Rand“ bei der kriminellen Energie der Linksradikalen nicht mithalten kann? Die Augen reibt man sich auch in einem anderen Punkt: Auf der Homepage des Grundgesetzschutzes wird auf das „Aussteigerprogramm“ für Rechtsextreme hingewiesen, eine gute Sache! Aber warum gibt es kein Aussteigerprogramm für Linksextremisten? Sind diese nicht umzudrehen? Ich denke deshalb nicht, weil der Spagat zu auffällig wäre, denn linksradikale Organisationen wurden bzw. werden bisher sogar mit öffentlichen Geldern unterstützt.

Abschließend noch zum Kapitel „Ausländerextremistisch motivierte Straftaten 2018“. Im Verhältnis zu deren Bevölkerungsanteil stellen diese die deutsche Rechte und Linke sogar in den Schatten. Gegenüber dem Vorjahr betrug der Anstieg 62 Prozent auf 1.928 Straftaten, darunter 355 Gewalttaten. Um mich nicht dem Vorwurf des Rassismus auszusetzen und selbst ins Visier der Regierungshüter zu geraten, müsste ich nun die Ausländer in Rechte und Linke einteilen. Das wäre derzeit noch straffrei und unverdächtig. Insbesondere, weil das Amt selbst auf der Homepage das Kapitel „Extremistische Straftaten aus dem Bereichausländischer Ideologie‘ “ nennt – wenn diese Klassifizierung nicht ausländerfeindlich ist?

Die Zuordnung der politischen Ausländerkriminalität ist jedenfalls schwierig. Ist das, was die PKK auf dem Kerbholz hat, deshalb links, weil sie gegen den Halbfaschisten und Kriegstreiber Erdogan kämpft? Jedenfalls wird jener Krieg auch in Deutschland ausgetragen – bis hinein in Erdogans DiTiB-Moscheen. Die islamisch motivierte Kriminalität sucht man beim Staatsschutz vergeblich.

Stellt sich noch die Frage, was alles unter „rechtsextremistische Gesinnung“ fällt. In diese Schublade wird auch die Kritik des politischen Islam gesteckt. Ein Michael Stürzenberger von Pax Europa kann ein Lied davon singen. Dieser Islam trägt auch nach dem Insider Hamed Abdel-Samad faschistische Züge https://de.wikipedia.org/wiki/Der_islamische_Faschismus. Wenn die höchste Form des Rechtsradikalismus der Faschismus ist, wie kann dann die Kritik an solchen Ausprägungen, wie im politischen Islam, ebenfalls Rechtsradikalismus sein?

Auch ich bin ein konsequenter Kritiker des politischen Islam, dem wir überall begegnen. Bin ich dann auch ein Fall für die Staatsschützer? Und wenn ja, genießt gerade dieser Islam den besonderen Schutz des Grundgesetzes? Dessen vom Koran geprägte Ideologie über jedem weltlichen Gesetz steht! Wie mich gibt es viele kritischen Geister. Diese werden von der politischen Meinungsmachern irgendwann vor die Frage gestellt, wenn sie mit der AfD zusammen in den „rechten Topf“ geworfen werden, warum diese dann nicht schweren Herzens unterstützen? Schon jetzt ist Größe der AfD nicht mit eigener Stärke, sondern mit der Politik der herrschenden Klasse zu erklären. Weiter so?

*) Informationen zum Autor siehe HIER

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