Die andere Sicht

Ein Urteil gegen die angemaßte Macht von Correctiv

**Facebook kein Schiedsrichter über Wahrheit**

Veröffentl. am 31. Mai 2020 von Tichys Einblick (Redaktion):

In eigener Sache: Das OLG Karlsruhe entschied im Rechtsstreit von TE gegen die Meinungs-Plattform Correctiv: Meinen darf jeder. Aber im Wettbewerb der Meinungen muss Fairness herrschen.

Mit seiner Entscheidung im Verfahren Tichys Einblick gegen die Meinungsplattform Correctiv urteilte der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Mittwoch per Eilentscheidung zugunsten von TE (Aktenzeichen: 6 U 36/20). Der Rechtsstreit behandelte formal einen einzelnen Fall eines vermeintlichen ‚Faktenchecks’ von Correctiv: die Plattform hatte einem TE-Beitrag auf Facebook den virtuellen Button „teilweise falsch“ angeheftet. Zu Unrecht, befanden die Richter. Tatsächlich geht die Entscheidung weit über den konkreten Fall hinaus. Sie könnte das Ende der dominierenden Meinungsinstanz Correctiv markieren, jedenfalls auf Facebook.

Denn dort darf das Medium, das nach eigenen Angaben „Recherchen für die Gesellschaft“ durchführt, im Auftrag des sozialen Netzwerks privilegiert über andere Medien als eine Art Wahrheitsinstanz richten. Dessen virtuelle Stempel „falsch’ oder ‚teilweise falsch’ haftet dann einer Spiegelung eines bestimmten Artikels auf Facebook an. Wer den Beitrag teilt, ist gezwungen, den Correctiv-Stempel auch zu teilen, egal, ob er den Einwand für plausibel hält oder nicht. Der Button ‚falsch’ oder ‚teilweise falsch’ verringert auch automatisch die Reichweite des Beitrags – laut Facebook um 80% Kurzum: Ein Medium in Sonderstellung durfte bis jetzt anderen seine Meinung anderen aufprägen. Das dürfte künftig nicht mehr so leicht funktionieren.

Worum es in dieser Auseinandersetzung geht, lesen Sie bitte hier:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/ein-urteil-gegen-die-angemasste-macht-von-correctiv/

————-

Die mobile Version verlassen