Die andere Sicht

Unfähigkeit oder absichtliche Fake-News im Fernsehen?


Fake News:
Das Gerichtsurteil, jemanden als Faschisten zu bezeichnen

Von Hadmut Danisch, veröffentl. am 9.2.2020 von danisch.de

Eigentlich mache ich hier gerade was sinnvolles, aber ich hatte nebenbei noch den Fernseher laufen, und lief gerade das unsägliche Weibergekeife, an dem auch Männer teilnehmen, genannt „Anne Will”. Alle schreien durcheinander, alle beschimpfen sich, und Anne Will bekommt einen Haufen Geld dafür.

Gerade eben schrien sie alle durcheinander, dass man Björn Höcke laut eines Gerichtsurteils „Fachist” nennen darf. Was mich daran erinnerte, dass ich in den letzten Tagen der Thüringen-Diskussion mindestens 20 oder 30 Mal gelesen und im Fernsehen/Radio gehört habe, dass man AfD immer im Kontext Höcke sieht, und man Höcke stets mit dem Satz beschreibt, dass man ihn laut Gerichtsurteil einen Faschisten nennen dürfe.

Was allerdings meiner juristischen Erfahrung zum Recht der Meinungsfreiheit überhaupt nicht entspricht. Es würde da nicht reinpassen, dass ein Gericht urteilen würde, dass eine Person X generell mit dem Schimpfwort Y belegt werden könne. Das geht schon deshalb nicht, weil es keine Allgemeinurteile gibt, und es immer darauf ankommt, aus welchem Kontext das erfolgt, also im Einzelfall entschieden werden muss. Es gibt keine Urteile der Form „Jeder darf den X einen Y nennen”, weil sich Urteile immer nur auf den Kläger des jeweiligen Falles beziehen.

Lesen Sie hier bitte weiter, was Hadmut Danisch noch alles über das Urteil, das keines war, herausgefunden hat:
https://www.danisch.de/blog/2020/02/09/fake-news-das-gerichtsurteil-jemanden-als-faschisten-zu-bezeichnen/#more-34025

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